Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hundepension Hundstage Steigerwald 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Hundstage Steigerwald

Stand August 2022

  • 1 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Hundepension Hundstage Steigerwald und dem Kunden über eine zeitlich begrenzte Betreuung von Hunden sowie über alle weiteren erbrachten Leistungen unsererseits im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

  • 2 Beratungsgespräch/Buchung

(1) Die Dauer der Unterbringung, Haltung, Zeiten und Grundpreise werden im Betreuungsvertrag festgelegt.

Extras werden in der Regel in der Endrechnung nach Abholung berechnet.

(2) Der Aufenthalt eines Hundes in der Hundepension ist nur nach vorherigem Probetag möglich.

(2a) Sollte aufgrund der Dringlichkeit ein vorausgehender Probetag nicht möglich sein, behält sich die Pension vor, den Hund unverzüglich durch den Halter oder dessen Notfallkontakt abholen zu lassen, sollte die Pension dies für nötig halten.

(3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung und medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. bei Abgabe des zu betreuenden Hundes an uns übergeben werden. Ist das entsprechende Futter nicht ausreichend vorhanden oder wünscht der Hundehalter eine Fütterung mit dem in der Pension vorhandenem Futter, wird ein Aufschlag berechnet. Bei Halbtagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden.

(4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie den Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind der Hundepension bei der Buchung mitzuteilen. Hierzu findet vorab ein Aufklärungsgespräch statt. Weiterhin ist ein Hundesteckbrief auszufüllen, in dem alle bekannten Verhaltensauffälligkeiten vom Kunden genannt werden müssen. Werden Verhaltensauffälligkeiten verschwiegen, übernimmt die Hundepension Hundstage Steigerwald keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden.

(5) Sollte sich der zu betreuende Hund zur Zeit des Aufenthaltes in einer aktuellen Trainingseinheit wie z.B. Leinenführigkeit etc. befinden, ist dies ebenso anzugeben. Ansonsten erklärt sich der Hundehalter mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt in der Hundepension einverstanden.

(6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

  • 3 Vertragspartner/-abschluss

(1) Vertragspartner sind die Hundepension Hundstage Steigerwald und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Halter/Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Hundepension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, sofern der Hundepension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

(3) Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt schriftlich. Diese kann per Mail, Messenger, Whats App oder SMS erfolgen. Erst nach Erhalt der Buchungsbestätigung gilt die Reservierung als verbindlich. bestätigt. Erfolgt seitens des Kunden kein Einspruch innerhalb von 24 Std. nach Erhalt der Bestätigung, gilt die Buchung als Vertrag.  Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, wird dies dem Kunden mitgeteilt.

(7) Bei einem Probetag wird durch die Hundepension entschieden, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist. Bei der Ablehnung für eine weitere Betreuung des Hundes nach dem Probetag werden die Kosten des Probetages nicht zurückerstattet. In diesem Fall versuchen wir Ihnen und Ihrem Hund eine geeignetere Betreuung zu empfehlen.

(9) Das Abholen des Hundes ist nur durch den Vertragspartner der Hundepension Hundstage Steigerwald oder durch einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter erlaubt.

  • 4 Leistungen

(1) Die Hundepension ist verpflichtet, fest gebuchte Termine einzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Bei schwerer Erkrankung o.ä. der Mitarbeiter der Hundepension Hundstage Steigerwald und/oder höherer Gewalt so wie Notfallterminen, durch die sich Änderungen in der Zeitplanung ergeben, ist der Hundehalter verpflichtet, durch eine bevollmächtigte Person, den Hund abholen zu lassen oder mit geänderten Bring- und Abholzeiten einverstanden zu sein.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die in Rechnung gestellten Preise und Leistungen der Hundepension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Hundepension an Dritte.

(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von der Hundepension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

(4) Die Endrechnung beinhaltet nachträglich gebuchte oder notwendige Leistungen, die während des Aufenthalts zustande kommen und ist bei Abholung zu entrichten. Dabei kann es sich um nachträglich gebuchte Leistungen durch den Kunden, oder zusätzlich erbrachte Leistungen der Pension handeln.

  • 5 Freier Auslauf

Während der vereinbarten Hundepensionsdauer gewährleistet die Hundepension dem in die Hundepension gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf dem umzäunten Gelände zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

  • 6 Impfungen, Krankheiten und Tod

(1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in die Hundepension Hundstage Steigerwald, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird in der Hundepension im Original oder als Kopie hinterlegt.

(2) Besitzt der in die Hundepension gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist die Hundepension Hundstage Steigerwald berechtigt, von dem Hundepensionsvertrag zurückzutreten. Folgeschäden vertraglich zugesicherter, jedoch nicht vorhandener Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Hundstage Steigerwald übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich die Hundepension Hundstage Steigerwald vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € (s. § 12) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension Hundstage Steigerwald übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Die Hundepension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten, wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von der Hundepension Hundstage Steigerwald keine Haftung übernommen werden.

(5) Die Hundepension übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die Hundepension Hundstage Steigerwald ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

(6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. Auf Wunsch wird die Hundepension Hundstage Steigerwald einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen im vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

  • 7 Läufige Hündin

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Die Hundepension Hundstage Steigerwald berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses der Hundepension verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Hundepensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen allein zu Lasten des Hundehalters.

  • 8 Haftung

(1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen.

(2) Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung der Hundepension Hundstage Steigerwald erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Schäden bis zu 100 € werden in der Endrechnung aufgeführt und sind vom Halter sofort zu begleichen. Schäden über 100 € werden über die Haftpflichtversicherung abgewickelt.

(3) Die Haftung der Hundepension Hundstage Steigerwald ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung der Hundepension Hundstage Steigerwald auf 1.000.000 € begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber der Hundepension Hundstage Steigerwald oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundepension oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen.

(4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt die Hundepension Hundstage Steigerwald keine Haftung.

  • 9 Vorzeitige Abholung

(1) Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die die Hundepension Hundstage Steigerwald jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in der Hundepension Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird. Es erfolgt keine Erstattung der restlichen Betreuungszeit.

(2) Holt der Hundehalter oder die genannte Kontaktperson den Hund vor Ablauf der gebuchten Betreuungszeit in der Hundepension ab, erfolgt keine Erstattung der nicht wahrgenommenen Betreuungszeit.

  • 10 Nichtabholung/Tierheim

Der Hundehalter verpflichtet sich, den in die Hundepension gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Hundepensionsdauer abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht am Tag der vereinbarten Abholung, verlängert sich der Vertrag am automatisch, um weitere 3 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz zu entrichten. Die Hundepension Hundstage Steigerwald behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

  • 11 Bring- und Abholzeiten

(1) Das Bringen und Abholen der Hunde erfolgt ausschließlich nach terminlicher Absprache. Weicht die Bring- oder Abholzeit mehr als 30 min von der terminlichen Absprache ab, und wurde diese Terminänderung nicht mindestens 24 Stunden vorher angefragt und bestätigt, wird dies mit einem Aufpreis von 3,00 Euro pro angefangener Stunde Verzug berechnet.

(2) Beträgt der Verzug mehr als 5 Stunden, behält sich die Hundepension Hundstage Steigerwald vor, den kompletten Tag ggf. zzgl. der folgenden Nacht zu berechnen.

(3) Wird ein Hund innerhalb unserer Mittagspause gebracht, wird der Vormittag zu den Betreuungszeiten gezählt und berechnet.

  • 12 Preise

(1) Der Hundehalter verpflichtet sich, den im Betreuungsvertrag festgelegten Grundpreis vorab, spätestens aber bei Übergabe des Hundes zu bezahlen. Spätere, auch mündlich vereinbarte Zusatzleistungen sowie zusätzliche, notwendige Leistungen seitens der Pension sind bei Abholung zu entrichten. Die möglichen zusätzlichen Kosten entnehmen Sie bitte der beigefügten Preisliste.

  • 13 Betreuungsintensität
  • Mit der Abgabe Ihres Hundes in der Hundepension Hundstage Steigerwald, stimmen Sie zu, dass Ihr Hund zusammen mit anderen Hunden untergebracht werden kann und Ihr Hund für kurze Zeitabschnitte nicht unter direkter Beaufsichtigung steht. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, ist dies vertraglich festzuhalten.
  • Stellt die Hundepension Hundstage Steigerwald jedoch fest, dass der Hund mit der angegebenen Betreuungsintensität überfordert ist, steht es der Pension frei, ohne vorherige Absprache mit dem Halter die Betreuungsintensität zu ändern und den damit verbundenen höheren Preis zu berechnen.

 

  • 14 Stornobedingungen
  • Bei Tages- und Halbtagesbuchungen & Probetagen gelten folgende Stornobedingungen:

Liegen  5 volle Tage zwischen Stornierung und geplantem Abgabetag, ist die Stornierung kostenfrei

Bei weniger als 5 vollen Tagen, beträgt die Stornogebühr

50% des Grundpreises

Bei Absagen innerhalb 24 Stunden vor vereinbartem Abgabezeitpunkt  wird die volle Zahlung des Grundpreises fällig

 

  • Bei Aufenthalten mit Übernachtung

Liegen  10 volle Tage zwischen Stornierung und geplantem Abgabetag, ist die Stornierung kostenfrei

Bei weniger als 10 vollen Tagen, beträgt die Stornogebühr

50% des Grundpreises

Bei Absagen innerhalb 48 Stunden vor vereinbartem Abgabezeitpunkt wird die volle Zahlung des Grundpreises fällig

Buchungen, die auch nur teilweise in die bayerischen Ferien liegen, zählen zu Ferienaufenthalten..

  • Bei innerhalb der bayerischen Ferien gebuchten Aufenthalten gelten folgende Stornobedingungen:

Ab dem Zeitpunkt Bestätigung einer angefragten Buchung durch die Pension fallen im Falle einer Stornierung

25 %  des Grundpreises an Stornokosten an.

Bei weniger als 28 vollen Tagen zwischen Stornierung und geplantem Abgabetag beträgt die Stornogebühr

50% des Grundpreises

Bei weniger als 14 vollen Tagen wird die volle Zahlung des Grundpreises fällig.

 

Auch Buchungen, die teilweise in die bayerischen Ferien liegen, zählen hierzu.

Die Ferien beginnen jeweils am letzten Schultag und enden am Vortag des ersten Schultags.

 

 

 

Coronabedingte Stornierungen werden nicht gesondert berücksichtigt. Uns ist bewusst, dass diese Stornierungen nicht in den Händen der Kunden liegen, jedoch auch nicht in unseren.